Aktualisierungen

Auf dieser Seite informieren wir Sie aktuell über Änderungen seit Drucklegung des Ratgebers “Auswandern nach Australien”
Wir freuen uns über jede Zuschrift zu Änderungen, Ergänzungen und aktuellen Informationen. Kontakten Sie uns: kontakt@hayit.de

Adressänderungen •  Preisänderungen •  sonstige Hinweise

Neuregelung Besucher-Visum:

Seit dem 27. Oktober 2008 gelten laut ADAC bei der Reise nach Australien für Bürger aus 35 europäischen Staaten neue Einreisebestimmungen. Auch für Deutschland gilt diese Regelung. Das bisher notwendige elektronische Besuchervisum ETA (Electronic Travel Authority) wurde durch das neue Online-Visum eVisitor ersetzt. Dieses ist kostenlos und auf der Internetseite der Australischen Regierung www.immi.gov.au erhältlich. Das auszufüllende Formular ist bisher nur auf Englisch verfügbar. Reisebüros sind gegebenenfalls beim Ausfüllen des Formulars behilflich.

Das eVisitor-Visum ist für zwölf Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums berechtigt es zur mehrmaligen Einreise für jeweils bis zu drei Monaten. Für Besitzer eines ETA-Visums gibt es keinen Grund zur Sorge. Dieses Visum berechtigt im Rahmen seiner Gültigkeit auch nach dem 27.Oktober 2008 zur Einreise nach Australien.

Detaillierte Informationen zum eVisitor gibt es in Form eines englischsprachigen PDF-Dokuments im Internet unter
www.immi.gov.au/vistors/tourist/evisitor/pdf/faqs-for-evisitor.pdf.

Adressänderungen:

neue Anschrift (seit 17.2.2003)
Australische Botschaft in Deutschland
Wallstraße 76-79
10179 Berlin
www.australian-embassy.de
(im Buch Seite 14)

Preisänderungen:

Die Preise für die Booklets, zu beziehen über Australian Shopping World in München, Wiesbaden und Köln, haben sich geändert:
Booklet 1-4 kosten je 5 EUR
Booklet 5-8 je 10 EUR.
Die Preise unterliegen häufigen Schwankungen, am besten man erkundigt sich vorher bei Australian Shopping World.
(im Buch Seite 15f.)

sonstige Hinweise:

Englischtest: Der Englischtest ist inzwischen Pflicht, es sei denn, man kann nachweisen, dass man z.B. in einem englischsprachigen Land studiert hat oder auf einem vergleichbaren Niveau die Sprache spricht.
Polizeiliches Führungszeugnis: Dieses ist in jedem Fall dem Einwanderungsantrag beizulegen.
Booklets: Die Booklets stehen jetzt auch zum kostenlosen Download auf den offiziellen Seiten der australischen Regierung bereit:
www.immi.gov.au/allforms/index.htm

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